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Das Neueste

Schlichtungsstelle für Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung geht an den Start

Unter der Trägerschaft des Votum-Verbandes hat die neue Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle.

a posto GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5901 eingetragenen a posto GmbH, Hermann-Sudermann-Str. 23, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Kerstin Judith Kronen, Hermann-Sudermann-Str. 23, 52146 Würselen

Handelsstreit verunsichert Anleger

Nach China drohen nun auch der EU Strafzölle durch die USA, die schon in Kürze realisiert werden könnten. Heute treffen die Bundeskanzlerin und der amerikanische Präsident aufeinander - dabei wird vor allem auch der Handelskonflikt Thema sein.

Marktkommentar: Ausblick für die Weltwirtschaft bleibt positiv

Unter Berücksichtigung von Wachstum, Inflation und Geldpolitik ergibt sich weiter ein positives Bild der Weltwirtschaft, heißt es im Marktkommentar des Vermögensverwalters Syz Asset Management (SAM). Allein die Prognostizierbarkeit sei schwieriger geworden. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten sei auch die Volatilität Anfang des Jahres an die Finanzmärkte zurückgekehrt.

Containermarkt ist nicht gleich Containermarkt

Die weltweite Tankcontainerflotte ist laut aktuellem Bericht der International Tank Container Organisation (ITCO) im vergangenen Jahr auf 552.000 Einheiten und damit um weitere rund neun Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Allerdings gibt es neben der Entwicklung des Markts weitere Kriterien, die zu dessen Beurteilung wichtig sind.

Anlagevermittler müssen über Vertriebsprovisionen aufklären

Der Erwerber einer Kapitalanlage muss vom Anlagevermittler oder Anlageberater über Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden, wenn diese eine Größenordnung von 15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. In die Berechnung der Vertriebsprovisionen ist ein auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio einzubeziehen.

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