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Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Weiterhin schmales Angebot, aber leichte Verbesserungen

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Wie auch in den vergangenen Jahren, hat das Kölner Analysehaus Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse ihr branchenweit anerkanntes Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2022“ wurden 43 Tarife von 16 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland beziehungsweise in Österreich angeboten werden.

Die Analyse basiere wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung könne somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhalte zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handele es sich bei den Marktstandards von Infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.

An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht Infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 21 Tarife von neun Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Die Zahl der zertifizierten Tarife hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenso verringert, wie die Zahl der Anbieter. „Die Zahl der Anbieter ist gegenüber dem Vorjahr erneut zurückgegangen. Alleine dadurch haben sich einige Veränderungen in den Marktstandards ergeben. Jedoch gab es auch unabhängig davon eine Verbesserung der Bedingungen im Falle der anlassunabhängigen Nachversicherungsoption, die nun zum Standard geworden ist“, erläuterte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

Aufgrund der beschriebenen Veränderungen haben sich die Analysten von Infinma dazu entschieden, zwei Kriterien in den Marktstandards auszutauschen: Die Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie der Leistungszeitpunkt sind entfallen. Dafür wurde die Verlängerungsoption neu aufgenommen. Ebenfalls neu in den Marktstandardkriterien ist die Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU. „Auf der einen Seite ist es verständlich, wenn Versicherer sich bei der Definition des Leistungsfalls nur ungern an gesetzliche Regelungen anlehnen, die sie selber nicht beeinflussen können. Auf der anderen Seite ist es für Vermittler und Kunden unverständlich, wenn die ohnehin sehr hohen Hürden der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht für einen positiven Leistungsentscheid des privaten Versicherers ausreichen sollen“, sieht Schulz hier noch Verbesserungspotential bei zahlreichen Anbietern. (DFPA/mb1)

Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen/Investment tätig. Sitz der Gesellschaft ist Köln.

www.infinma.de

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