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Causa P&R: Fordert das Finanzamt AfA-Beträge von den Anlegern zurück?

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Im Januar 2019 erhielten erste Anleger Finanzamtsschreiben mit dem Text: „Bitte reichen Sie mit der Erklärung 2018 folgende Unterlagen bezüglich der P&R-Container ein: – Nachweise über das Fortbestehen der Leasingverträge; – Nachweise über die Existenz der Container“. Das Problem: Von circa 1,6 Millionen Containern, die es nach den Buchhaltungsunterlagen geben müsste, existieren in Wahrheit nur etwas über 600.000. Somit erhielten viele Anleger gar kein Eigentum an einem Container.

Steuerlich bedeutet dies, dass Anleger die Nachweise, die das Finanzamt verlangt, nicht erbringen können. Der Fiskus könnte deshalb auf den Gedanken kommen, die AfA-Abzüge der Vergangenheit für die „Phantom-Container“ rückwirkend zu versagen. Immerhin zehn Prozent pro Jahr; da können bei den P&R-Anlegern, die über die Jahre hinweg hohe Investitionssummen aufgebaut haben, hohe steuerliche Rückforderungen zustande kommen. Und das Ganze noch mit sechs Prozent AO-Zinsen pro Jahr.

Dr. Wolfgang Schirp: „Die Anleger sollten unbedingt Einspruch einlegen.“ Der Bundesfinanzhof habe schon vielfach anerkannt, dass Aufwendungen, die der Steuerbürger im Hinblick auf künftige Einkommenerzielung leistet, auch dann abgezogen werden können, wenn diese Aufwendungen aufgrund betrügerischer Handlungen eines Geschäftspartners verloren sind. „Hier kommt es auf die Zweckrichtung des Verhaltens an – und alle P&R-Anleger waren komplett gutgläubig, niemand hat ein derartiges Betrugs-Karussell für möglich gehalten“, so Schirp.

Eine wichtige Weichenstellung könne laut Schirp darin liegen, ob die Einkünfte der Investoren nicht als Vermietungseinnahmen im Sinne von § 22 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz zu qualifizieren sind, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn dies gelinge, sei sogar an eine weitergehende Geltendmachung der entstandenen Verluste zu denken.

Quelle: Pressemitteilung Schirp & Partner

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von factum
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