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Bundesweite Leerstandsquote von Geschosswohnungen im zwölften Jahr rückläufig

Der Leerstand im Bereich Geschosswohnungen in Deutschland ist Ende des vergangenen Jahres auf 2,8 Prozent gefallen. Die niedrigsten Leerstandsquoten weisen München (0,2 Prozent) und Frankfurt am Main (0,3 Prozent) sowie Freiburg, Münster und Darmstadt (je 0,4 Prozent) auf. Innerhalb der Städte bilden Pirmasens (9,1 Prozent) und Schwerin (8,6 Prozent) die Schlusslichter.

Kryptowerteverwahrer: BaFin screent den Markt

Seit dem 3. Dezember 2019 besteht die Möglichkeit, Interesse an der Erlangung der Kryptowerteverwahrlizenz unverbindlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu bekunden (DFPA berichtete).

Stimmung der Immobilien-Finanzierer ist weiter gedrückt

Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) von JLL und dem ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, der Stimmungsindikator für gewerbliche Immobilienfinanzierungen in Deutschland, zeigt im vierten Quartal 2019 erneut eine Abwärtsbewegung und sinkt um 4,4 Punkte auf minus 15,2 Punkte.

Studie: Makler arbeiten bevorzugt mit Beratungslösungen von Softfair

Das Fachmagazin „Asscompact“ hat die Ergebnisse der Studie „Beratungssoftware im Versicherungsvertrieb 2019“ veröffentlicht. Diese belegten, dass Makler bevorzugt mit den Beratungslösungen von Softfair arbeiten. In vier von sechs Kategorien konnte sich das Hamburger Softwareunternehmen laut Unternehmensangabe teilweise deutlich vor den Wettbewerbern behaupten.

BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.

BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.

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