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ArchivMärz 2020

Monega baut institutionellen Vertrieb weiter aus

Die im Geschäft mit Drittkunden expandierende Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Monega verstärkt ab sofort den Institutionellen Vertrieb mit Frank Kastner. Kastners Fokus liegt auf Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerken. Die Kölner KVG zählt im Vertrieb neben der Geschäftsleitung nun fünf weitere Kollegen.

Unser System erlaubt gar keine schnelle finanzielle Hilfe

Versprechungen, Ankündigungen und dann Hinhalten. So ist das derzeit mit Hilfeankündigungen aus der Politik. Jene Hilfe, die unsere Wirtschaft und viele Bürger dieses tollen Landes jetzt benötigen, nicht in in ein paar Wochen oder Monaten.

Commerz-Real-Fonds kann erfolgreich abgeschlossen werden

Der Energieversorger envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) hat sein in Kolkwitz bei Cottbus gelegenes Betriebs- und Verwaltungsgebäude sowie die dazu gehörige Lagerhalle erworben. Damit nutze das Unternehmen, das die 1998 erbaute Objekt mit circa 9.700 Quadratmetern Nutzfläche geleast hatte, sein Ankaufsrecht.

Hamborner REIT zieht Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurück

Aufgrund steigenden Fallzahl von Corona-Infizierten sowie unter Berücksichtigung der Verabschiedung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht durch den Deutschen Bundestag geht der Vorstand der Immobiliengesellschaft Hamborner REIT davon aus, dass sich dies negativ auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken wird.

Corona-Krise: BaFin erläutert veränderte aufsichtliche Anforderungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) passt in der Corona-Krise ihre Aufsichtspraxis und Maßnahmen an. „Das bestehende Regelwerk ermöglicht ein hohes Maß an aufsichtlicher Flexibilität, die wir umfassend nutzen“, erklärt der Präsident der Behörde, Felix Hufeld. „Wir entlasten die Banken da, wo es ohne Einbußen für die Finanzstabilität möglich ist.“

BFW zu Kündigungsmoratorium: „Kabinettsbeschluss zeugt von Augenmaß und Verantwortung“

Aus Sicht von Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zeugt der Kabinettsbeschluss zum Kündigungsmoratorium vom 23. März 2020 von Augenmaß und Verantwortung für Mieter und Vermieter. So könnte gemeinsam gewährleistet werden, dass kein Betroffener seine Wohnung verliert, aber auch die Vermieter nicht in Existenznöte geraten.

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